Glossar

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. In Österreich wird die Erstellung von Energieausweisen und deren Verwendung durch die jeweiligen Landesgesetze, durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG), durch das Wohnungseigentumsgesetz § 20 (3a) WEG, usw. geregelt.

Diese verpflichten Bestandsgeber (Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwalter, etc.) bei Verkauf oder Vermietung zur Vorlage von Energieausweisen. Für die Gebäudenutzung "Wohnen" ist der Energieausweis anders auszustellen, als für alle anderen Gebäudenutzungen ("Nicht-Wohngebäude").
Zur Einreichung bei der Wohnbauförderung sind die Energieausweise länderspezifisch auszustellen, für thermische Gebäudesanierungen sind in der Regel Energieausweise für den Bestand und für die Sanierung auszustellen.

Sockelsanierung SOS

Das WWFSG 1989 definiert als Sockelsanierung die im Rahmen eines Sanierungskonzeptes durchgreifende allenfalls auch schrittweise Sanierung eines Gebäudes bei aufrechten Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen. Mit einer umfassenden Revitalisierung wird der Grundstein – der Sockel – gelegt, dass

  • die allgemeinen Teile des Hauses unmittelbar erneuert und
  • die Wohnungen zumindest mittelfristig im Standard angehoben werden.

Im Rahmen der Sockelsanierung (SOS) sind jedenfalls folgende Maßnahmen durchzuführen

  • notwendige Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen gemäß § 3 MRG (z.B. Fassadeninstandsetzung, Dachreparatur, Instandsetzen der Steigleitungen, des Kanals, etc.)
  • hausseitige Verbesserungsarbeiten gemäß § 4 MRG, soweit zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar (z.B. Aufzugseinbau, Einbau von Schallschutzfenstern, Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen, etc.)
  • Standardanhebung von mindestens 20 % der Wohnnutzfläche. Im Zuge der „Huckepacksanierung“ ist auch die Verbesserung von bewohnten Wohnungen möglich.
  • Leerstehende Wohnungen können während der Antragsstellungs- und Bauvorbereitungsphase an karitative Organisationen befristet vermietet werden.

Darüber hinaus sind noch folgende Maßnahmen förderbar

  • Adaptierung von Erdgeschoß- und Souterrainflächen für Geschäftslokale
  • Dachgeschoßausbau, Zubau von Wohnungen
  • Errichtung von Stellplätzen
  • Strukturverbesserung (z.B. Abbruch von Gebäudeteilen)

Besondere Auflagen einer SOS-Förderung

  • Mindestens 1/3 der Wohnungen müssen der Ausstattungskategorie D oder C zuzuordnen sein (maßgeblich für die Einstufung ist der Mietvertrag bzw. bei Leerstehung die Realausstattung)
  • Zur Sanierung beantragte Wohnungen sind teilweise der Stadt Wien zur Vergabe anzubieten, und zwar von den nach Sanierung bestandsfreien, die zweite und jede weitere vierte Wohnung.
  • Auf Förderungsdauer ist eine Vermietung nur nach dem Kostendeckungsprinzip („Mietzinsklausel“) zulässig.
  • Bei Begründung von Wohnungseigentum reduziert sich der Förderungsumfang.
  • Im Grundbuch ist ein Pfandrecht für aufgenommene Darlehen sowie ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Wien einzutragen.

www.wohnfonds.wien.at/html/sansos.htm

Totalsanierung TOS

Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) ermöglicht auch die Förderung der durchgreifenden, Sanierung eines zur Gänze bestandsfreien (leeren) Gebäudes, gegebenenfalls inkl. Aufstockung, Zubau und Dachbodenausbau. Das Ziel ist dabei die Schaffung von Kategorie A- Wohnungen. Dabei kann es sich um die Sanierung eines Wohngebäudes aber auch um den Umbau eines Nichtwohngebäudes in ein Wohngebäude handeln.

Unter der Voraussetzung, dass sich das Objekt in einem Sanierungsziel- oder Blocksanierungsgebiet befindet kann das Sanierungsvorhaben auch mehr als 50 % Neubauanteil – bis hin zu Abbruch und Neubau – vorsehen. Für die Förderung eines Neubaues im Rahmen der Sanierung muss der Altbestand einen städtebaulichen Missstand darstellen, welcher nur durch Abbruch und Neubau behoben werden kann. Die Feststellung eines städtebaulichen Missstandes erfolgt durch die WWFSG – MA 21 – Kommission.

www.wohnfonds.wien.at/download/san/erstinfo_tos.pdf

Thermisch-energetische Sanierung THEWOSAN

Das Ziel der Förderungsschiene Thewosan ist, durch Reduktion von Luftschadstoffen und CO2 zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. Der zusätzliche Effekt für die Nutzer ist die Verringerung der Heizkosten.

Förderbar sind alle baulichen Maßnahmen, die der Verringerung des Heizwärmebedarfes dienen

  • Wärmedämmung umgebungsexponierter Bauteile (Außenwände, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, etc.)
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Beseitigung von Wärmebrücken

In Ergänzung dazu ist auch die Verbesserung oder Schaffung von haustechnischen Auflagen zur Beheizung, Belüftung und Warmwasseraufbereitung förderbar.

Die Förderungsleistung ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag pro m² Nutzfläche und wird gestaffelt, abhängig von der Reduzierung des Heizwärmebedarfes bzw. vom Ergebnis des Vergleiches mit dem Standard eines Niedrigenergiehauses.

Besondere Bestimmungen einer Thewosan- Förderung

  • Verzicht auf HFCKW-, H-FKW- und PVC- haltige Baumaterialien sowie auf sonstige perfluorierte organische und anorganische Verbindungen mit hohem Treibhauspotential, sofern Alternativprodukte vorhanden sind.
  • Vorlage eines thermisch-energetischen Sanierungskonzeptes
  • Die Förderung ist unabhängig von der Ausstattungskategorie der Wohnungen, von den hausseitigen Rücklagen und von den zu erwartenden Einnahmen

Zusätzlich kann in Kombination mit einer Thewosan- Förderung auch das Dachgeschoß ausgebaut bzw. Wohnungen im Rahmen des II. Hauptstück des WWFSG gefördert zugebaut werden.

www.wohnfonds.wien.at/html/santhewosan.htm

Niedrigenergiehaus

Für den Begriff Niedrigenergiehaus gibt es keine eindeutige Definition. Klassische Niedrigenergiehäuser haben einen Energieverbrauch (Energiekennzahl = EKZ) pro Quadratmeter Wohnfläche von ca. 25-50 kWh/m²a. In Deutschland hat die Gütegemeinschaft Niedrigenergiehaus (e.V.) beispielsweise eine recht exakte Definition ausgearbeitet. Im Wesentlichen wird darin ein um 30% niedrigerer Energiebedarf gefordert als in der Wärmeschutzverordnung von 1995, weiters Wärmebrückenvermeidung, Kontrolle der Luftdichtheit mittels Messung und eine Lüftungsanlage. Dafür wurde auch ein RAL-Gütezeichen definiert.

Richtwerte für die Bauteile

Es gibt keine generellen Aussagen über notwendige U-Werte, da diese auch stark von der Bauform abhängen. Als Anhaltspunkte für die U-Werte können gelten:

  • Außenwände: Etwa 0,2 W/m²K
  • Fenster: Verglasung 0,9 W/m²K,
  • gesamtes Fenster 1,2 W/m²K
  • Decken und Dachschrägen: Etwa 0,15 W/m²K

Oft wird auch eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut, die die Lüftungsverluste verringert.

Passivhaus

Ein Passivhaus weist nach einer Definition des Passivhaus-Instituts Darmstatt (Dr. Feist) einen Heizwärmebedarf (Energiekennzahl) von maximal 15kWh/m²a auf. Bei so guten thermischen Eigenschaften ist ein konventionelles Heizsystem nicht mehr zwingend nötig, das Haus wird durch die inneren Gewinne (Personen, Elektrogeräte) sowie die solaren Gewinne geheizt. Der Restwärmebedarf wird durch Erwärmung der Zuluft abgedeckt. Ohne kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist dies nicht möglich, weil die Lüftungswärmeverluste zu groß wären. Die Gebäudehülle ist wärmebrückenfrei, sowie luft- und winddicht auszuführen, wobei die letzten beiden mittels Gebäudedrucktest überprüft werden und einen n50 -Wert von 0,6 h-1 nicht übersteigen dürfen.

Da die guten thermischen Eigenschaften nicht durch ineffiziente Bereitstellung der notwendigen Restenergie zunichte gemacht werden sollen, werden weitere Passivhaus-Kriterien vorgegeben:

  • Heizlast: maximal 10W/m²
  • Gesamt-Endenergiebedarf (alle Energiedienstleistungen, auch Strom) maximal 42kWh/m²
  • Gesamt-Primärenergiebedarf (für alle Energiedienstleistungen, inkl. Haushaltsstrom) maximal 120kWh/m²

Nullenergiehaus

Als Nullenergiehaus wird meist ein Haus bezeichnet, das über ein Jahr gesehen energieneutral ist. Das heißt, dass jede Energieform (nicht nur für die Beheizung, sondern auch elektrische Energie und Energie für die Warmwasserbereitstellung) ausgeglichen bilanziert. Das Nullenergiehaus ist technisch gesehen die Fortführung der Idee des Passivhauses.

Plusenergiehaus - Energieautarke Häuser

Das Plusenergiehaus unterscheidet sich im Wesentlichen vom Nullenergiehaus, dass durch aktive Komponenten der Energieverbrauch im Jahresschnitt sogar überkompensiert wird (z.B. durch eine ausreichend große Photovoltaikanlage). Das heißt, dass ein Plusenergiehaus mehr Energie erzeugt, als es verbraucht und stellt damit den höchstmöglichen Energiestandard dar.

Häuser, welche darüber hinaus keine externe Energie beziehen und sich selbst versorgen nennt man „energieautark“ (z.B. durch eine große Photovoltaikanlage und/oder eine Blockheizkraftwerkanlage).

Kontrollierte Wohnraumlüftung - Komfortlüftung

Eine Komfortlüftung ist eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, die besonders komfortabel und energiesparend ausgelegt ist. Ihre Qualitätskriterien gehen teilweise deutlich über die Mindestanforderungen der ÖNORM an eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung hinaus.

Besonders beim Niedrigenergiehaus kann mit einer Lüftungsanlage der Energieverbrauch effizient gesenkt werden. Bei Passivhäusern geht es ohnehin nicht ohne Installation einer seriös geplanten Lüftungsanlage. Die verbrauchte Luft wird dabei über einen Wärmetauscher geleitet, die Wärme der Abluft wird an die frische Zuluft übertragen.

Eine Lüftungsanlage ist keine Klimaanlage. Während bei der Klimaanlage die Gebäudekühlung im Vordergrund steht, geht es bei der Lüftungsanlage um die Sicherstellung der hygienisch notwendigen Frischluftzufuhr.

Schimmel

Schimmelbildung im Haus oder in der Wohnung entsteht, wenn Bauteile (als Nährboden) dauerhaft feucht bleiben und nicht abtrocknen können. Neben der optischen Beeinträchtigung sollte man nicht vergessen, dass die Schimmelpilzsporen eine Gesundheitsbelastung darstellen können. Bei Kindern, alten Menschen oder Vorbelasteten können durch den Schimmelbefall schwere Krankheiten ausgelöst oder begünstigt werden.

Ursachen für Feuchtigkeit (Schimmelbildung!) an raumseitigen Bauteiloberflächen sind meist zu geringe Oberflächentemperaturen zufolge mangelnder Wärmedämmung oder durch unsachgemäße Bauausführung, sowie zu hohe Raumluftfeuchtigkeit zufolge falscher Lüftungsgewohnheiten der Bewohner. Weitere Ursachen können Baumängel oder Baurestfeuchte sein oder aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk oder Installationsgebrechen.

Da die Ursachen vielfältig sein können, ist jeder Schimmelbefall von sachverständigen Experten gesondert zu betrachten um die Verantwortlichkeiten zu eruieren und Maßnahmen zur Ursachenbeseitigung vorschlagen zu können.

Bei Auftreten von Schimmelbefall ist rasch zu handeln!

  • Meldung an die Hausverwaltung bzw. an die Hausinhabung
  • Fotodokumentation und Kennzeichnen des Ausmaßes des Schimmelbefalles
  • Beiziehen eines Sachverständigen, dieser beurteilt und klassifiziert den Befall und gibt Anweisungen zur Beseitigung.
  • Bei leichtem Befall und weiterem Bewohnen: Schimmelpilz an den Oberflächen entfernen, geeignet dafür sind in Alkohol (mind. Vol-80%) getränkte Putzschwämmchen, die nach Gebrauch in einem luftdichten Beutel zu entsorgen sind. Schutzhandschuhe und Staubschutzmaske verwenden. Danach alle Oberflächen im Raum zur Sporenbeseitigung gründlich reinigen.
  • Bei starkem Befall: Fachfirma zur Schimmelbeseitigung beiziehen.